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Empfehlung bei Wohnungskauf

Um Schallprobleme beim Kauf einer Wohnung zu vermeiden, sollten bereits im Kaufvorvertrag bestimmte qualitative Anforderungen an den Schallschutz definiert werden. Dabei sollte der Käufer nicht die italienische Gesetzeslage berücksichtigen, sondern eigene Qualitätsrichtlinien festlegen (gemäß Anweisung eines Akustikberaters). Somit sind schalltechnische Probleme bereits vor Einzug in die neue Wohnung eliminiert.

Anzustrebende Mindest-Qualitätsrichtwerte (bei Wohnungen) sind:

Trittschall:   50 dB - Decke/Boden(Gesetz 63 dB)

Luftschall:   55 dB - Trennbauteile Wohnung (Gesetz 50 dB)

Fassade:   42 dB - Fassadenelemente (Gesetz 40 dB) - Glasscheibe mind. 41 dB