Unter dem Begriff Schalldämmung versteht man einerseits die Luftschalldämmung, andererseits die Trittschalldämmung, bzw. Körperschalldämmung. Für Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, werden in Normen und Richtlinien Mindestanforderungen an die Schalldämmung vorgeschrieben, aber auch Empfehlungen für wünschenswerte höhere Qualitätsstufen der Schalldämmung gegeben. Nachweise über eine ausreichende Schalldämmung können durch Vergleichswerte von ausgeführten Beispielen, in Verbindung mit Berechnungen sowie auf messtechnischem Wege geführt werden.
Die Anregung eines Bauteils erfolgt durch Luftschallwellen, d.h. Stimmen, Musik, Radio usw. Die Anregung eines Bauteils durch Luft- oder Körperschall bewirkt in benachbarten Räumen eine Luftschallabstrahlung. Aufgabe der Bauakustik ist es, diese durch gezielte Schalldämmmaßnahmen so gering wie möglich zu halten.
Der Trittschall ist eine spezielle Form der Körperschallübertragung, d.h. direkte mechanische Anregung von Bauteilen. Trittschall entsteht nicht nur beim Begehen eines Bauteils (Decke, Treppe, usw.), sondern auch bei wohnüblicher Nutzung (Möbelrücken, Betrieb von Haushaltsgeräten, Aufprall von Gegenständen, usw.). Beim Klopfen, Bohren oder Anregung durch Vibrationen spricht man allgemein von Körperschall.